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Fehlkauf

******999 Frau
13 Beiträge
Themenersteller 
Fehlkauf
Hallo

Ich bin neu hier bei Joy und somit auch in dieser Gruppe.

Vielleicht gab es dieses Thema schon mal, aber ich frag einfach mal

Ist es euch auch schon passiert, das ihr ein Toy gekauft habt, was sich hinterher als absoluter Fehlkauf rausgestellt hat ?
Wenn ja, was habt ihr dann damit gemacht ?

Gruß, Sandra
Ja leider
Hallo,
ja, das ist mir leider schon passiert.
Der Wominazer den ich mir gegönnt habe, fand ein neues liebevolles Zuhause.
❤liche Grüße sendet *knicks* von
Swing_and_Joy
*********ichy Paar
9.373 Beiträge
Hallo Sandra,

wichtig ist, daß man im Internet kauft, bestenfalls bei diesem großen Laden mit dem A am Anfang.
Dann bestellt man das gewünschte, packt es vorsichtig aus ohne alle Beutel kaput zu machen. Probiert es aus und wenn es nix ist, dann reinigt man die Sachen mit geeigneten Mitteln und verpackt es sorgfältig.
Dann fordert man einen Retourenschein an, und schickt es zurück.
War bislang nie ein Problem.
Man muß nur beachten, daß man nicht immer alles zurücksendet, sonst schmeißt einen der Versender aus dem Kundenstamm.

BEi Ladenkauf muß man auf Kulanz hoffen, was ggf schwierig sein könnte bei geöffneten Artikeln.
*****774 Paar
1.646 Beiträge
Hallo Sandra
Ja wir haben auch schon Fehlkäufe hinter uns. Gibt wohl kaum jemanden der das noch nicht gehabt hat.
Wir haben bisher hier in der Gruppe "Flohmarkt" diesen Fehlkauf dann wieder verkauft.
Hatten bisher zum Glück immer einen Abnehmer dafür.

Wir haben allerdings auch schon in der Gruppe Toys gekauft, allerdings haben wir immer darauf geachtet, sei es beim Kaufen aber auch Verkaufen das Paypall war.

Schönes Wochenende wünschen
wir7477
**********luder Frau
16.260 Beiträge
Viele Sachen sind allerdings so verschweißt, da geht nix, von wegen wieder einpacken... zumal das wohl auch nicht ganz rechtens wäre.... stellt Euch vor Ihr kauft ein Toy, was schon von 10 Leuten getestet und wieder retour gegangen ist *gruebel*

Man kann die gebrauchten Toys allerdings ja hier wieder an den Mann, die Frau bringen... da weiß man dann auch im Vorwege, das es gebraucht ist....

Also bei Toys die ein wenig teurer waren, würde ich sie (entsprechend gereinigt) wieder verkaufen *ja*
Fehlkauf...
Schon einige... *gr* Vor allem Batteriebetriebenes Spielzeug... Oder auch Silikontoys... Ärgern und entsorgen...
*********ichy Paar
9.373 Beiträge
Auch wenn die Waren verschweißt und im Blister sitzen, jeder Käufer hat das Recht die Wäre auszupacken, zu begutachten und bei Nichtgefallen erstattet zu bekommen.
Ausnahmen gibt es nur bei Software und Multimedia Datenträger CDs DVD etc und Nahrungsmittel.

Also Ordentlich öffnen, anschauen, einpacken und zurück zum Händler.
**********luder Frau
16.260 Beiträge
Ja, auspacken und anschauen... aber nicht testen und zurück schicken *zwinker*
*********ichy Paar
9.373 Beiträge
Klar auch ausprobieren, im Gesetz heißt das prüfen.
Es steht nigens, wie das Prüfen aussehen soll. Es heißt allerdings nicht, daß man es Tagelang nutzen darf und dabei verschmutzen darf.
Kleidungsstücke kann man auspacken und anprobieren, aber nicht in den Club ausführen und dort einsauen.

Die Ware muß in sauberen und ungenutzten Zustand zurück gegeben werden.
**********luder Frau
16.260 Beiträge
Ist das so?

Also können 100 Frauen sich den Womanizer an die Klit halten, das Gerät säubern und zurück schicken?

Na, dann möchte ich gar nicht wissen in welchen Löchern meine Dildos schon überall waren *panik*
******999 Frau
13 Beiträge
Themenersteller 
Fehlkauf
Ich möchte mich bei allen bedanken, die zu meinem Thema geantwortet haben ( oder noch werden ).
Da ich momentan nur Basis-Mitglied bin, ist der Danke Button wohl nur begrenzt benutzbar.
So kam jedenfalls ein Hinweis.

Also wenn ich ein Toy gekauft habe, dann benutze ich es natürlich. Stelle fest : oh was für ein Mist..
mache es sauber und schicke es wieder zurück.
Dann ist es auf jeden Fall gebraucht und der Händler dem ich es zurück schicke, müsste es dann eigentlich
entsorgen. Wenn nicht, dann handelt er mit Second Hand Dildos.
Wer weiß, was wir eventuell schon alles als angebliche Neuware gekauft haben....
Auweia..

Gruss an alle, Sandra
*********ichy Paar
9.373 Beiträge
Tja undercoverluder so sieht das wohl aus.
Wobei die Rückläufer immer zum Hersteller zurückgehen, geprüft und neu verpackt werden. Sonst kann der Handel sie ja nicht in den Umlauf bringen. Wenn der Handle die Waren direkt weiter verkauft, dann gehen die als Refurbished über die Theke.

Die Kehrseite der Medaille ist aber auch, wenn Käufer es übertreiben, so merken sich die großen Versender dies und schmeißen die Kunden dann raus.

Was man als Kunde im versandhandel darf ist Deckungsgleich mit dem Handel im Laden.
Oft haben die Händler dafür Vorführgeräte parat. Bei Bekleidung zieht man sich auch die Sachen von der Stange an, an wieviel vollgeschwitzten anderen Luxuskörper die schon gesessen haben, weiß man ja auch nicht.
**********luder Frau
16.260 Beiträge
Ich finde man kann das nicht mit Kleidung vergleichen und ich habe immer gedacht, das man das bei Sextoys nicht kann... es sei denn, das ein Teil kaputt ist...

Mal ein Ausschnit aus den *eis* Bedingungen:

Das 365 Tage Geld-Zurück-Versprechen besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde und bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

So habe ich immer verstanden, das eine Rücksendung nicht möglich ist, auch wenn's nicht gefällt *nixweiss*
@ chrissy_michy, nun muss ich doch mal dazwischenreden, bevor hier noch weiterer Unsinn geschrieben wird. Auch für Rückgaben beim Onlineshoppen gibt es klare Grenzen. Eis, Amorelie und andere habe diese auch in ihren Richtlinien bzgl Rückgabe stehen:

Amorelie:

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgenzur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen ... des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;

Eis.de wurde ja von undercoverluder schon benannt, vorsichtshalber noch mal:

Das 365 Tage Geld-Zurück-Versprechen besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde

Auch hier http://www.it-recht-kanzlei. … sschluss-widerrufsrecht.html ist zu finden

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB besteht das Widerrufsrecht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Hierunter fallen beispielsweise freiverkäufliche Arzneimittel, Medizinprodukte, Fertiggerichte, Kosmetik- und Hygieneartikel, die bei Lieferung versiegelt sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Noch einmal zur Klarstellung: Nach dem Gesetz ist das Widerrufsrecht nicht grundsätzlich bei allen hygiene- und gesundheitsrelevanten Waren ausgeschlossen bzw. erloschen, sondern nur bei solchen, die ordnungsgemäß versiegelt zum Verbraucher geschickt worden sind, und nach dem Widerruf des Verbrauchers entsiegelt, d. h. mit beschädigter Versiegelung beim Unternehmer ankommen. Waren hygiene- und gesundheitsrelevante Waren von Anfang an nicht oder nicht ordnungsgemäß versiegelt oder ist die Versiegelung später noch intakt, so ist das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen. Dann muss der Unternehmer die Ware selbstverständlich im Rahmen des Fernabsatzwiderrufsrechts zurücknehmen.

Und hier ein aktuelles Urteil des OLG Hamm

Nach OLG Hamm auch Erotikspielzeug erfasst
Umstritten war bislang, ob der gesetzliche Ausschluss auf Erotikspielzeug Anwendung findet, da auch dieses – zumindest in der Theorie –nach dessen Retoure gereinigt bzw. desinfiziert werden kann.

Mit seinem Urteil vom 22.11.2016, 4 U 65/15 positionierte sich das OLG Hamm nun auf Verkäuferseite und entschied, dass der Ausschluss des Widerrufsrechts bei Erotikspielzeug aus Gründen der Hygiene und des Schutzes der Gesundheit greift, wenn ein als solche bezeichnetes Hygienesiegel an der Ware bzw. Verpackung angebracht ist und dieses nach der Lieferung der Ware vom Verbraucher gebrochen wurde.

Und im Gesetz hier zu finden: BGB § 312g https://dejure.org/gesetze/BGB/312g.html

Zurückgenommen werden muss Sexspielzeug nur dann, wenn es nachweisbar defekt ist.

Was Ihr da macht, verschlägt mir die Sprache und ich drücke Euch die Daumen, dass Ihr nicht auch irgendwann mal Toys bekommt, die vom Hersteller einfach nur gereinigt und wieder neu verpackt wurden - bzw bliebe dann nur zu hoffen, das der diese auch wirklich extrem gut desinfiziert hat.


Eure Behauptung
Was man als Kunde im versandhandel darf ist Deckungsgleich mit dem Handel im Laden.
ist schlichtweg Unsinn. Bitte hier einfach noch mal vertieft die Gesetzeslage prüfen.
*********ichy Paar
9.373 Beiträge
Wenn ich mir die Ware nicht anschauen darf, dann geht sie halt ungeöffnet zurück.
Ich habe nirgends etwas geschrieben, dass man sich gegen geltendes Gesetz wenden soll.
Teures Spielzeug welches wir nicht testen können, mus dann leider im Regal liegen bleiben, vielleicht reift es dort ja nach.
Auf die hochtrabenden Versprechungen der Hersteller und Vertriebsfirmen, kann man sich auf jeden Fall nicht verlassen.

Wegen einem 10€ Dildo würde ich auch keinen Aufstand machen.

Warten wir mal ab bis die erste Klage eines Kunden, der 190€ für einen Womanizer 2 gezahlt hat und unzufrieden ist, vor dem Gericht entschieden wird.
Die beschriebene Klage bezieht sich auf auf ein Verfahren zwischen 2 Internethändlern und nicht mit Endkunden. Eine Klage von Kunden gibt es derzeit nicht, bzw. ist unbekannt. Wäre schön interessant, was Verbraucherschützer dazu sagen.

Es gibt Leute, die sich Dessous bestellen, damit in den Club fahren und sie, nach Gebrauch, zurück senden. Das ist richtig eklig.
Profilbild 2Profilbild 2
*********s_cr
6 Beiträge
Danke monplaisir_shop
wir stehen absolut hinter Dir.

Das komplette Team von sinsations.de
*****_LE Paar
1.011 Beiträge
Ja, ist schon passiert und nicht nur ein mal.
Es gibt die verschiedensten Abstufungen von Fehlkäufen.

Der Artikel entspricht nicht der Beschreibung bzw. die Katze im Sack erweist sich als Maultier oder Eisbär.
Dann geht es ungetestet zurück.
Hygieneartikel gehören verschweisst und öffnen bedeutet behalten.
Gaaaaanz überspitzt könnte man ja sonst auch ein Noppenkondom mal eben auspacken, oder am Geschmacksgummi lecken und es dann ohne Kontakt wieder zurückgeben weil der Geschmack nicht überzeugt, die Noppen nicht noppig genug sind etc.

Dazu gehört aber auch... Hersteller/Shops versenden viel zu oft in schicken Pappkartons ohne die Möglichkeit etwas zumindest mal in die Hand zu nehmen oder das Material zu erahnen.
Womanizer & Co testen... besteht da überhaupt eine Möglichkeit ?
Letztendlich bestellen die Leute dann doch bei einem Versandhaus und davon geht eben ein Teil zurück.
Der Vergleich mit der Software hinkt an der Stelle. Seit ewigkeiten setzen die Hersteller auf Demo, Trials etc., weil sie gemerkt haben die Katze im Sack verkauft sich schlecht.

Defekte hatten wir auch schon und versucht mal so einen defekt zu reklamieren. Wenn was in der Kiste rappelt ist das gar nicht so einfach und wie sind letztendlich drauf sitzen geblieben. Wenn der Service von A-Z eher Kundenorientiert ist und die Reklamation so einfach ist wie ein Papierschiff auf einen großen Fluss zu setzen... zahlt man auch mal ein paar Euro mehr.

Das kommt dann zum dritten .. Preis/Leistung/Service.
Was nutzt der Super Duper Sharevibe, wenn er für uns einfach nicht funktioniert, das 15€ Teil dagegen schon. Umtausch ist nicht, also wird bei der nächsten Bestellung anders herangegangen.
Der Womanizer ist nun mal um den Faktor 4 teuerer als ein Satisfyer (erst recht im Angebot) und wenn es nicht möglich ist zu testen, kauft man eben das günstigere Produkt.... und macht am Ende sogar noch Werbung unter bekannten.

Damit hat der Shop mangels Umtauschoption 100€ sicheren Umsatz und dafür einen vierstelligen Betrag der an ihm vorüberzieht.
Klar kann man kein Sexspielzeug mehr als neu verkaufen das schon mal bei einem Kunden war und in einem Pappkarton mit Siegel verkauft wird.

Aber man kann es durchaus noch als Generalüberholt anbieten und ja, dafür wird es Käufer geben.
Letztendlich sind die sicher sauberer als ein Gebrauchtwagen und wer sich im Sommer bzw. überhaupt mit dem ÖPNV bewegt ... na ja jedem an der Stelle seine eigene Fantasie und die sind zu 100% schmutzig.

Fazit... auch Fehlkäufe bisher behalten und das Kaufverhalten umgestellt.
Die Meinung von chrissy_michy & sandra999 kann man verstehen, auch wenn man an der Stelle halt anders ist.
Die Meinung der Shopbetreiber kann man eben so verstehen, allerdings habt ihr es an der Stelle selbst in der Hand. Hygienesiegel gehört an die Ware und nicht an die Verpackung. Mehr Möglichkeiten zum testen statt immer nur "gekauft wie gesehen" und damit das Risiko mal eben 100-200€ zu versenken minimieren.
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